Für die Instandhaltung des Vereinsgeländes und der Boote sind auch Arbeiten erforderlich, die Lärm verursachen.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei eine Selbstverständlichkeit.
Besonders achten wir auf die Einhaltung der Ruhezeiten, die in verschiedenen Verordnungen zum Lärmschutz geregelt sind.
Nachtruhe
Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. (Landesimmissionschutz-Gesetz, LImSchG).
Außenarbeiten mit Gartengeräten in Wohngebieten sind an Sonn- und Feiertagen ganztags und werktags von 20 bis 7 Uhr verboten (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV).
Mittagsruhe
Eine generelle Regelung für eine Mittagsruhe gibt es nicht. Hier greifen Verordnungen auf kommunaler Ebene.
Auf dem Gelände des MC Werder/Havel e.V. sind lärmintensive Arbeiten statthaft:
Werktags 7 - 13 Uhr und 15 - 20 Uhr
Sonnabend 8 - 13 Uhr und 15 - 20 Uhr
Sonn- und Feiertags gilt ganztags ein Verbot.